Cookies und ähnliche Techniken
Stand: 12. September 2026
Diese Seite erklärt, welche Cookies und ähnlichen Techniken remowo.eu einsetzt, wofür, wie lange, und wobei wir dich vorher fragen. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung.
1. Was Cookies sind
Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website im Browser ablegt und beim nächsten Aufruf wieder ausliest. Ähnlich funktioniert der lokale Speicher des Browsers (Local Storage). Beides kann technisch nötig sein, damit eine Seite funktioniert, oder dazu dienen, Nutzung zu messen und Werbung abzustimmen. Nur für den zweiten Fall ist eine Zustimmung erforderlich.
2. Unsere Grundhaltung
Beim Aufruf lädt remowo.eu keine Schriften, Karten oder Videos von Servern Dritter und ohne dein Ja kein Werkzeug zur Reichweitenmessung; Google Analytics gibt es bei uns nicht. Zwei technisch nötige Cookies setzen wir ohne zu fragen, sie enthalten keine Kennung, mit der sich dein Verhalten über mehrere Besuche verfolgen ließe. Ebenfalls ohne zu fragen lädt ein Schutz gegen Klickbetrug auf unsere Anzeigen (Ziffer 4), der nur erkennt, ob Klicks auf eine Anzeige echt sind. Für die Besucherstatistik mit Matomo und für Google Ads fragen wir dich einmal, mit gleich großen Knöpfen und der Möglichkeit, einzeln zu wählen. Ohne dein Ja wird nichts an Matomo oder Google übertragen.
3. Welche Cookies und Speichereinträge wir verwenden
remowo-session
- Zweck
- Sitzung: hält dich angemeldet und merkt sich ein begonnenes Formular. Enthält eine zufällige Kennung ohne Personenbezug.
- Anbieter
- remowo (eigener Server)
- Dauer
- Sitzung, spätestens 2 Stunden nach der letzten Aktivität
- Zustimmung
- nicht nötig
XSRF-TOKEN
- Zweck
- Schutz vor Formularfälschung: stellt sicher, dass ein Formular von unserer Seite abgeschickt wurde.
- Anbieter
- remowo (eigener Server)
- Dauer
- 2 Stunden
- Zustimmung
- nicht nötig
remowo_einwilligung (Browserspeicher)
- Zweck
- Merkt sich deine Wahl im Cookie-Hinweis, damit wir nicht bei jedem Aufruf fragen. Kein Cookie, sondern ein Eintrag im lokalen Speicher des Browsers.
- Anbieter
- remowo
- Dauer
- bis du die Wahl änderst oder den Browserspeicher löschst
- Zustimmung
- nicht nötig
remowo.chat (Browserspeicher)
- Zweck
- Zufällige Kennung für den Chat, damit du beim nächsten Aufruf denselben Verlauf siehst. Wird nur angelegt, wenn du den Chat startest.
- Anbieter
- remowo
- Dauer
- bis du den Browserspeicher löschst
- Zustimmung
- nicht nötig
Cookie des Klickschutzes (Domain clixtell.com)
- Zweck
- Schutz vor Klickbetrug: erkennt, ob wiederholte Klicks auf unsere Anzeigen von derselben Quelle stammen. Es findet keine Auswertung deines Verhaltens auf der Seite statt.
- Anbieter
- CLIXTELL LLC, Vereinigte Staaten
- Dauer
- nach Angabe des Anbieters bis zu 1 Jahr
- Zustimmung
- nicht nötig (berechtigtes Interesse, Betrugsschutz)
_pk_id.*
- Zweck
- Matomo: erkennt wiederkehrende Besucher an einer zufälligen Kennung, um Besuche zu zählen.
- Anbieter
- InnoCraft Ltd. (Matomo Cloud), Daten in der EU
- Dauer
- 13 Monate
- Zustimmung
- nur nach „Alle erlauben“ oder Auswahl Statistik
_pk_ses.*, _pk_ref.*
- Zweck
- Matomo: erkennt eine laufende Sitzung und merkt sich, woher der Besuch kam.
- Anbieter
- InnoCraft Ltd. (Matomo Cloud), Daten in der EU
- Dauer
- Sitzung 30 Minuten, Verweis 6 Monate
- Zustimmung
- nur nach „Alle erlauben“ oder Auswahl Statistik
_gcl_au, _gcl_aw
- Zweck
- Google Ads: ordnet einen Besuch einer Anzeige zu, um zu messen, ob Anzeigen zu Anfragen führen.
- Anbieter
- Google Ireland Limited
- Dauer
- bis zu 90 Tage
- Zustimmung
- nur nach „Alle erlauben“ oder Auswahl Anzeigen
Cookies der Domain google.com (z. B. IDE, NID)
- Zweck
- Google Ads: Abstimmung von Anzeigen auf frühere Besuche. Welche Cookies Google setzt, beschreibt Google in seinen eigenen Hinweisen.
- Anbieter
- Google Ireland Limited
- Dauer
- bis zu 13 Monate
- Zustimmung
- nur nach „Alle erlauben“ oder Auswahl Anzeigen
Die Namen der Google- und Matomo-Cookies können sich ändern; maßgeblich ist die Beschreibung des Zwecks. Was Google mit den Daten tut, beschreibt Google unter policies.google.com/technologies/cookies.
4. Rechtsgrundlagen
Für technisch nötige Cookies und Speichereinträge (Sitzung, Formularschutz, deine Wahl im Hinweis, der Chat) ist nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie) und den Umsetzungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Einwilligung erforderlich, weil sie unbedingt erforderlich sind, um den von dir gewünschten Dienst bereitzustellen. Die Verarbeitung der damit verbundenen Daten stützen wir auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist der sichere Betrieb der Website.
Der Schutz vor Klickbetrug (Clixtell) stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, gefälschte Klicks auf unsere bezahlten Anzeigen zu erkennen und zu beanstanden; ein solches Sicherheitsverfahren braucht nach Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie keine Einwilligung. Der Anbieter sitzt in den Vereinigten Staaten; die Übermittlung stützt sich auf die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Einzelheiten stehen in Ziffer 6 unserer Datenschutzerklärung; dort ist auch dein Widerspruchsrecht beschrieben.
Für die Besucherstatistik mit Matomo und für Google Ads ist die Rechtsgrundlage deine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie. Du erteilst sie, indem du im Hinweis auf „Alle erlauben“ klickst oder in der Auswahl Statistik oder Anzeigen ankreuzt und speicherst. Solange keine Einwilligung vorliegt, werden diese Cookies nicht gesetzt und die Skripte nicht geladen; für Google nutzen wir dafür den Consent Mode in der Fassung, die Google für Anzeigen im Europäischen Wirtschaftsraum vorsieht.
5. Wie der Hinweis funktioniert
- Der Hinweis erscheint beim ersten Besuch unten auf der Seite. Er zeigt getrennt, was notwendig ist und was optional. „Nur notwendige“, „Auswahl speichern“ und „Alle erlauben“ sind gleich groß und gleich leicht zu klicken.
- „Nur notwendige“: es bleibt bei den technisch nötigen Cookies und dem Klickschutz. Der Hinweis erscheint erst wieder, wenn du deine Wahl änderst oder den Browserspeicher löschst.
- „Auswahl speichern“: nur die Dienste, die du unter Optional angekreuzt hast, werden geladen.
- „Alle erlauben“: Matomo und Google Ads werden geladen und dürfen die in der Liste genannten Cookies setzen.
- Kommt ein neuer optionaler Dienst hinzu, gilt eine frühere Wahl nicht mehr, und der Hinweis erscheint erneut.
- Klickst du gar nicht, gilt das wie „Nur notwendige“, solange der Hinweis offen ist.
- Deine Wahl liegt nur in deinem Browser. Wir speichern sie nicht auf unserem Server und verknüpfen sie nicht mit deiner Person.
6. Deine Wahl ändern oder zurücknehmen
Unten auf jeder Seite steht „Cookie-Einstellungen“. Ein Klick zeigt den Hinweis erneut, und du kannst dich anders entscheiden. Nimmst du die Zustimmung zurück, laden Matomo und Google ab dem nächsten Seitenaufruf nichts mehr. Bereits gesetzte Cookies von Matomo und Google löschst du in den Einstellungen deines Browsers; dort kannst du Cookies auch generell blockieren oder beim Schließen des Browsers löschen lassen. Blockierst du die technisch nötigen Cookies, funktionieren Anmeldung und Formulare nicht.
7. Datenübermittlung an Matomo und Google
Nach deiner Zustimmung verarbeitet die InnoCraft Ltd., Wellington, Neuseeland, die Statistikdaten in unserem Auftrag auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Für Neuseeland liegt ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor. Einzelheiten stehen in Ziffer 8 unserer Datenschutzerklärung.
Nach deiner Zustimmung verarbeitet die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, die Daten in unserem Auftrag; Google kann sie an die Google LLC in den USA weitergeben. Google LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, ergänzend gelten die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Einzelheiten, Zwecke und Speicherdauern stehen in Ziffer 7 unserer Datenschutzerklärung.
8. Änderungen dieser Seite
Kommen neue Cookies oder Dienste hinzu, aktualisieren wir diese Seite und, soweit eine Einwilligung nötig ist, fragen wir dich erneut. Es gilt jeweils die hier veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Stand.